Bei der Selbstanzeige ist die Punktlandung gefragt.
Steuerliche Selbstanzeige oder Berichtigung?
Das Wichtigste vorab: Eine Selbstanzeige muss sitzen. Nachträgliche Korrekturen sind nicht gestattet. Die Gesetzeslage ist komplex und das Beratungsfeld deshalb sehr anspruchsvoll. Eine „unfallfreie“ Selbstanzeige ist nicht einfach und bedarf deshalb akribischer Vorbereitung und einer umsichtigen Strategie.
Für den Laien ist oft nicht erkennbar, ob eine schlichte Berichtigung oder eine „scharfe“ Selbstanzeige erforderlich ist. Maßgeblich ist, ob der Fehler in der Ursprungserklärung unverschuldet, fahrlässig oder möglicherweise bedingt vorsätzlich begangen wurde.
Diese Fragen können nur mit langjähriger Erfahrung und Intuition beantwortet werden.
Grundsätzlich sind Sie zur unverzüglichen Korrektur vorangegangener Steuererklärungen verpflichtet, wenn Sie den Fehler erkannt haben. Unterlassen Sie dies, kann das durch die Finanz- und Ermittlungsbehörden als Steuerhinterziehung gewertet werden.
Dank unserer Expertise sind bislang alle Mandanten mit einer von uns erstellten Selbstanzeige straffrei geblieben. Sprechen Sie mit uns.