Corona-News
Corona-Steuerhilfen, Kinderkrankentage und Arbeitsschutz-verordnung
KOSTENÜBERNAHME FÜR CORONA-TESTS Die Kostenübernahme für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug bzw. Arbeitslohn dar. Die Finanzverwaltung sieht solche Tests als „von einem