
Steuer-News
Pauschalbeträge für Ehrenämter und Übungsleiter 2021
EHRENAMTSPAUSCHALEN Ehrenamtlich Engagierte können ab 2021 für eigene Aufwendungen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von € 840,00 (bisher € 720,00) erhalten (§ 3 Nr. 26a Satz 1

EHRENAMTSPAUSCHALEN Ehrenamtlich Engagierte können ab 2021 für eigene Aufwendungen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von € 840,00 (bisher € 720,00) erhalten (§ 3 Nr. 26a Satz 1

ANHEBUNG DER JAHRESFREIGRENZEN Zum 1.1.2021 wurde die sogenannte „Nullzone“, also jene Jahresfreigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag zu erheben ist, angehoben (Gesetz zur Rückführung des