Steuer-News
Pauschalbeträge für Ehrenämter und Übungsleiter 2021
EHRENAMTSPAUSCHALEN Ehrenamtlich Engagierte können ab 2021 für eigene Aufwendungen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von € 840,00 (bisher € 720,00) erhalten (§ 3 Nr. 26a Satz 1
EHRENAMTSPAUSCHALEN Ehrenamtlich Engagierte können ab 2021 für eigene Aufwendungen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von € 840,00 (bisher € 720,00) erhalten (§ 3 Nr. 26a Satz 1
ANHEBUNG DER JAHRESFREIGRENZEN Zum 1.1.2021 wurde die sogenannte „Nullzone“, also jene Jahresfreigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag zu erheben ist, angehoben (Gesetz zur Rückführung des
Diplom-Kaufmann | Rainer Gatzmaga | Wirtschaftsprüfer | Steuerberater
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